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   OVG Schleswig-Holstein, 19.11.1991 - 2 L 149/91   

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OVG Schleswig-Holstein, 19.11.1991 - 2 L 149/91 (https://dejure.org/1991,6521)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 19.11.1991 - 2 L 149/91 (https://dejure.org/1991,6521)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 19. November 1991 - 2 L 149/91 (https://dejure.org/1991,6521)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1992, 577
  • KStZ 1992, 133
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 01.08.1986 - 8 C 112.84

    Kommunalabgaben - Wassergebühren - Vorhaltekosten

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 19.11.1991 - 2 L 149/91
    Eine Mindestgebühr hat sich dagegen an der durchschnittlichen Mindestinanspruchnahme der Einrichtung zu orientieren (BVerwG, Urt. v. 1.8.1986 - 8 C 112/84 - KStZ 1987, 11).
  • VGH Hessen, 19.03.1987 - 5 N 2/83

    Gültigkeit einer Abfallbeseitigungssatzung

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 19.11.1991 - 2 L 149/91
    Gleichwohl ist die Anknüpfung der Gebühr an die Behälterkapazität auch bei dieser Fallgestaltung nicht gerechtfertigt, weil dann Grundstückseigentümer, deren Grundstücke nur von ein oder zwei Personen bewohnt werden, benachteiligt werden (a. A. Bay. VGH, Urt. v. 11.5. 1988 - 4 B 86.2556 - KStZ 1989, 37; Hess. VGH, Beschl. v. 19.3. 1987 - 5 N 2/83 - KStZ 1987, 191).
  • VGH Bayern, 11.05.1988 - 4 B 86.2556

    110-Liter-Mülltonne für Einpersonenhaushalt

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 19.11.1991 - 2 L 149/91
    Gleichwohl ist die Anknüpfung der Gebühr an die Behälterkapazität auch bei dieser Fallgestaltung nicht gerechtfertigt, weil dann Grundstückseigentümer, deren Grundstücke nur von ein oder zwei Personen bewohnt werden, benachteiligt werden (a. A. Bay. VGH, Urt. v. 11.5. 1988 - 4 B 86.2556 - KStZ 1989, 37; Hess. VGH, Beschl. v. 19.3. 1987 - 5 N 2/83 - KStZ 1987, 191).
  • OVG Schleswig-Holstein, 10.09.2015 - 4 LB 45/14

    Heranziehung zur Abfallgebühr; Erhebung einer Mindestgebühr; Verstoß gegen das

    Insoweit wirkt sich die Bemessung der Gebühr nach dem geringsten Behältervolumen im Zusammenhang mit dem längsten Abfuhrrhythmus wie eine Mindestgebühr aus (siehe OVG Schleswig, Urt. v. 09.11.1991 - 2 L 149/91 -, Die Gemeinde 1992, 160).

    Dem steht die Erhebung einer Einheitsgebühr für das 80-Liter-Gefäß für Ein- bis Vier-Personenhaushalte entgegen (vgl. OVG Schleswig, Urt. v. 09.11.1991, a.a.O.), auch wenn damit nur ein prozentualer Anteil des Gesamtgebührenbedarfs gedeckt werden soll (siehe hierzu auch die nachfolgenden Ausführungen).

  • OVG Schleswig-Holstein, 24.06.1998 - 2 L 22/96

    Kostenüberschreitung bei Abfallgebühr

    Diese liegt auch dann vor, wenn die auf dem angeschlossenen Grundstück angefallenen Restabfälle nicht über den zur Verfügung gestellten Abfallbehälter, sondern auf andere Weise der öffentlichen Einrichtung zugeführt und entsorgt werden (im Anschluß an Urt. v. 19.11.1991 - 2 L 149/91 - KStZ 1992, 133).

    Eine danach erforderliche tatsächliche Inanspruchnahme liegt aber schon dann vor, wenn Materialien aus dem Haushalt eines an die öffentliche Abfallentsorgung angeschlossenen Grundstücks über öffentliche Altlasten- oder Altpapiercontainer der Wiederverwertung zugeführt werden (Urt. v. 19.11.1991 - 2 L 149/91 -, KStZ 1992, 133, 134).

  • OVG Schleswig-Holstein, 10.09.2015 - 4 KN 1/14

    Nichtigkeit einer Abfallgebührensatzung; Antragsbefugnis eines Gebührenzahlers

    Insoweit wirkt sich die Bemessung der Gebühr nach dem geringsten Behältervolumen im Zusammenhang mit dem längsten Abfuhrrhythmus wie eine Mindestgebühr aus (siehe OVG Schleswig, Urt. v. 09.11.1991 - 2 L 149/91 -, Die Gemeinde 1992, 160).

    Dem steht die Erhebung einer Einheitsgebühr für das 80-Liter-Gefäß für Ein- bis Vier-Personenhaushalte entgegen (vgl. OVG Schleswig, Urt. v. 09.11.1991, a.a.O.), auch wenn damit nur ein prozentualer Anteil des Gesamtgebührenbedarfs gedeckt werden soll (siehe hierzu auch die nachfolgenden Ausführungen).

  • OVG Schleswig-Holstein, 10.09.2015 - 4 LB 39/14

    Rechtmäßigkeit der Erhebung von Jahresmindestgebühren

    Insoweit wirkt sich die Bemessung der Gebühr nach dem geringsten Behältervolumen im Zusammenhang mit dem längsten Abfuhrrhythmus wie eine Mindestgebühr aus (siehe OVG Schleswig, Urt. v. 09.11.1991 - 2 L 149/91 -, Die Gemeinde 1992, 160).

    Dem steht die Erhebung einer Einheitsgebühr für das 80-Liter-Gefäß für Ein- bis Vier-Personenhaushalte entgegen (vgl. OVG Schleswig, Urt. v. 09.11.1991, a.a.O.), auch wenn damit nur ein prozentualer Anteil des Gesamtgebührenbedarfs gedeckt werden soll (siehe hierzu auch die nachfolgenden Ausführungen).

  • VG Cottbus, 21.08.2018 - 6 K 1966/15

    Abfallgebühren

    Der dabei angewandte Wahrscheinlichkeitsmaßstab darf nicht in einem offensichtlichen Missverhältnis zum Maß der tatsächlichen Inanspruchnahme stehen (vgl. BVerwG, Urt. vom 1.8.1986 - 8 C 112.84 -, KStZ 1987 S. 11; Urt. vom 1.12.2005 - 10 C 4.04 -, NVwZ 2006 S. 589; Kluge in: Becker u.a., KAG Bbg, Komm., § 6 Rn. 783 m.w.N.; jeweils zum dortigen Landesrecht BayVGH, Urt. vom 15.3.1991 - 23 B 90.2230 -, KStZ 1992 S. 11; OVG SH, Urt. vom 19.11.1991 - 2 L 149/91 -, KStZ 1992 S. 133; Urt. vom 10.9.2015 - 4 LB 45/15 -, zit. nach juris Rn. 45 und Rn. 46; VGH BW, Urt. vom 26.7.2001 - 2 S 3175/98 -, KStZ 2001 S. 235; ThürOVG, Urt. vom 16.2.2011 - 1 KO 1367/04 -, zit. nach juris, Rn. 98 ff.; NdsOVG, Urt. vom 20.1.2000 - 9 K 2148/99 -, NdsVBl.
  • VG Cottbus, 15.08.2018 - 6 K 831/16

    Heranziehung zu Abfallgebühren

    Der dabei angewandte Wahrscheinlichkeitsmaßstab darf nicht in einem offensichtlichen Missverhältnis zum Maß der tatsächlichen Inanspruchnahme stehen (vgl. BVerwG, Urt. vom 1.8.1986 - 8 C 112.84 -, KStZ 1987 S. 11; Urt. vom 1.12.2005 - 10 C 4.04 -, NVwZ 2006 S. 589; Kluge in: Becker u.a., KAG Bbg, Komm., § 6 Rn. 783 m.w.N.; jeweils zum dortigen Landesrecht BayVGH, Urt. vom 15.3.1991 - 23 B 90.2230 -, KStZ 1992 S. 11; OVG SH, Urt. vom 19.11.1991 - 2 L 149/91 -, KStZ 1992 S. 133; Urt. vom 10.9.2015 - 4 LB 45/15 -, zit. nach juris Rn. 45 und Rn. 46; VGH BW, Urt. vom 26.7.2001 - 2 S 3175/98 -, KStZ 2001 S. 235; ThürOVG, Urt. vom 16.2.2011 - 1 KO 1367/04 -, zit. nach juris, Rn. 98 ff.; NdsOVG, Urt. vom 20.1.2000 - 9 K 2148/99 -, NdsVBl.
  • VG Cottbus, 28.09.2017 - 6 K 549/15

    Vorauszahlungen von Mindestentleerungsgebühren bei Nichterreichen des

    Der dabei angewandte Wahrscheinlichkeitsmaßstab darf nicht in einem offensichtlichen Missverhältnis zum Maß der tatsächlichen Inanspruchnahme stehen (vgl. BVerwG, Urt. vom 1.8.1986 - 8 C 112.84 -, KStZ 1987 S. 11; Urt. vom 1.12.2005 - 10 C 4.04 -, NVwZ 2006 S. 589; Kluge in: Becker u.a., KAG Bbg, Komm., § 6 Rn. 783; jeweils zum dortigen Landesrecht BayVGH, Urt. vom 15.3.1991 - 23 B 90.2230 -, KStZ 1992 S. 11; OVG SH, Urt. vom 19.11.1991 - 2 L 149/91 -, KStZ 1992 S. 133; Urt. vom 10.9.2015 - 4 LB 45/15 -, zit. nach juris Rn. 45 und Rn. 46; VGH BW, Urt. vom 26.7.2001 - 2 S 3175/98 -, KStZ 2001 S. 235; ThürOVG, Urt. vom 16.2.2011 - 1 KO 1367/04 -, zit. nach juris, Rn. 98 ff.; NdsOVG, Urt. vom 20.1.2000 - 9 K 2148/99 -, NdsVBl.
  • VG Cottbus, 13.01.2014 - 6 K 690/12

    Abfallgebühren

    Ebenfalls keiner abschließenden Entscheidung bedarf die Frage, ob dann, wenn die Ausgestaltung des satzungsmäßigen Benutzungstatbestandes dies hergibt, eine tatsächliche Inanspruchnahme der öffentlichen Abfallentsorgungseinrichtung auch dann vorliegt, wenn zwar in Restmüllbehälter (angeblich) nichts eingeworfen wird und diese nicht entleert werden, jedoch Materialien aus dem Haushalt eines an die öffentliche Abfallentsorgung angeschlossenen Grundstücks über öffentliche Altlasten-, Altglas- oder Altpapiercontainer oder über sonstige Annahmestellen der Entsorgung zugeführt werden (vgl. OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 24. Juni 1998 - 2 L 22/96 -, NVwZ 2000 S. 102; Urteil vom 19. November 1991 - 2 L 149/91 -, KStZ 1992 S. 133, Urteil vom 13. Februar 2008 - 2 KN 3/08, zit. nach juris Rn. 43; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 25. August 2004 - 1 L 19/04 -, LKV 2005 S. 74; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 24. November 1999 - 9 A 6332/95 -, S. 8 des E. A.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 22.09.1994 - 2 L 93/93

    Grundgebühr; Wasserversorgung; Abrechnungsgebiet; Gemeinde; Wohneinheit

    Eine derartige Betrachtung verbietet sich, weil sie die Unterschiede zwischen den beiden durch Grund- und Zusatzgebühr abzudeckenden Kostenmassen verwischt (vgl. Senatsentscheidungen v. 19. November 1991 - 2 L 149/91 - u. v. 13. Dezember 1993 - 2 K 9/91 -) und letztlich in der Sache einer von der Satzungsgeberin gerade nicht gewählten ausschließlichen Erhebung einer Arbeitsgebühr gleichkommt.
  • VG Gießen, 28.08.1996 - 8 E 874/95

    Landwirtschaftlicher Betrieb - zur Befreiung vom Anschlußzwang an die öffentliche

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus den Wertungen, die das OVG Schleswig (NVwZ-RR 1992, 577, 578) in dem vom Kläger zitierten Urteil getroffen hat.
  • OVG Schleswig-Holstein, 24.08.2001 - 2 M 65/01

    Voraussetzung der Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtung der

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